Aktuelles

Aktuelle Regelungen zu Ihrem Museumsbesuch

12. September 2021

Wir freuen uns, Sie seit dem 15. Mai 2021 wieder bei uns im Museum begrüßen zu können! Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise für Ihren Besuch:

  • Die Besucheranzahl ist nach derzeitigen Vorschriften auf 18 Personen begrenzt. Ggf. kann es daher zu Wartezeiten kommen.

  • Tragen Sie im Innern des Museums eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2, oder eines vergleichbaren Standards. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Maske tragen dürfen. In diesem Fall ist eine dementsprechende Bescheinigung vorzulegen.

  • Halten Sie weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.

  • Halten Sie sich an die allgemeinen Hygieneregeln zur Vermeidung von Infektionen und nutzen Sie die Desinfektionsstation im Eingangsbereich des Museums.

  • Halten Sie sich an die vorgegebene Besucherroute im Ausstellungsraum. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und vermeiden Sie Gruppenbildung.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Besuch des Museums Ihre Personalien (Name, Adresse, Telefonnummer) angeben müssen (Pflicht zur Kontaktdatenerfassung).

  • Sollten Sie sich nicht gesund fühlen, sehen Sie bitte von einem Besuch ab.

Testpflicht im Innenbereich von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen

Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.
Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Kinder bis 14 Jahre
  • Schülerinnen und Schüler

Bitte legen Sie unserem Museumspersonal zu Beginn Ihres Besuchs einen dementsprechenden Nachweis vor!

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!