Hausordnung

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Hausordnung vertraut machen.

  1. Die Hausordnung dient dazu, den Besuch unseres Museums in angenehmer Atmosphäre zu erleben.
  2. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Hausrecht

Die Direktion übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archäologieparks BELGINUM, das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz der im Museum verwahrten Kulturgüter.

Besucherinnen und Besucher des Museums

  1. Das Museum freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  2. Eltern oder sonstige erwachsene Begleitpersonen sind beim Besuch der Ausstellungen mit minderjährigen Kindern von Ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.
  3. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

  1. Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten werden von der Museumsverwaltung festgelegt. Sie sind am Eingangsbereich des Museums einsehbar.
  2. Aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.

Verhalten in den Ausstellungsräumen und Umgang mit den Exponaten

  1. Um die Exponate nicht zu beschädigen, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die eine Gefahr für die Exponate darstellen. Bitte geben Sie diese Gegenstände an der Kasse ab.
  2. Das Fotografieren der Exponate ist nicht gestattet.
  3. Tiere dürfen nicht mit in das Museumsgebäude mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
  4. In den Ausstellungsräumen ist Essen und Trinken nicht gestattet.
  5. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
  6. LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte bitten wir, auf das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die sich in Ihrer Begleitung finden, zu achten und bei der Gruppe zu bleiben.
  7. Bei Diebstählen ist die Direktion berechtigt, sämtliche Ausgänge außer dem Hauptausgang zu schließen und eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
  8. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwider läuft. Der Gebrauch von Musikinstrumenten und Abspielgeräten (außer den museumseigenen Audioguides) sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. In dringenden Ausnahmefällen ist die Nutzung von Mobiltelefonen erlaubt.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks

Für das Ablegen Ihrer Kleidung steht Ihnen eine Garderobe zur Verfügung, für Regenschirme der entsprechende Schirmständer. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen kann das Betreten der Ausstellungsräume nicht mit sperrigen oder nassen Gegenständen, wie zum Beispiel Regenschirm und Tragetaschen größer als A4, geduldet werden. Für Taschen stehen Ihnen Schließfächer zur Verfügung. Im Zweifel entscheidet das Service-Personal. Die Haftung seitens des Garderobeninhabers ist ausgeschlossen.

Personal

  1. Das Personal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung aufrechterhalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch eine/n Beauftragte/n des Museums der weitere Aufenthalt untersagt werden. BesucherInnen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Personals halten, kann des weiteren Hausverbot erteilt werden.
  2. Bei Zuwiderhandlungen oder einem Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Fundgegenstände

Gegenstände, die im Museum oder im Außengelände gefunden werden, bitten wir bei der Kassenkraft abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Die Hausordnung tritt am 01.05.2014 in Kraft. Sie hängt im Eingangsbereich aus. Außerdem kann sie an der Kasse erfragt werden.

BELGINUM, 23. April 2014 Dr. Rosemarie Cordie, Museumsleiterin