Besucherinformationen anlässlich der Corona-Pandemie

Ab Sonntag, 3. April 2022, tritt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Damit entfällt die gesetzliche Grundlage weiterhin Zutrittskontrollen zur Einhaltung der 2G- bzw. 3G-Regelung durchzuführen. Für Ihren Museumsbesuch ab Sonntag, 3. April 2022, müssen Sie keinerlei Nachweise vorzeigen.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske entfällt ebenfalls mit der neuen Verordnung. Allerdings empfehlen wir weiterhin Besucherinnen und Besuchern ab 16 Jahren, im Museum eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren sollten eine medizinische Maske tragen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!